Die verschiedenen Modelle auf der Sekundarstufe 1 gibt es nur aufgrund politischer Entscheidungen. Es geht um Schülerzahlen und die Schulautonomie der Gemeinden!
In den letzten Jahren wurde im Kantonsrat die Modellwahl der Gemeinden immer wieder diskutiert. Das DVS wollte im Jahre 2010 das typengetrennte Modell abschaffen und flächendeckend im ganzen Kanton nur noch das integrierte und das kooperative Modell auf der Sek 1 der Gemeindeoberstufen zulassen. Der Kantonsrat hat beschlossen, dass weiterhin drei Modelle zur Auswahl stehen.
Ein kleiner geschichtlicher Exkurs:
a. In den 90-er Jahren haben ein paar ganz kleine Gemeinden ihre Oberstufenschüler/innen "zurück geholt". Es entstand ein neues Modell auf der Sek 1, das ISS (Integrierte
Sekundarstufe). Dabei ging es darum, dass die Gemeinden eine eigene Oberstufe führen konnten. Bei der Modellwahl standen nicht pädagogische, sondern "schul-existenzielle" Überlegungen im
Zentrum.
b. Im Jahre 2003 wurde die Sekundarschule neu in ein Niveau A und ein Niveau B aufgeteilt. Nun wurden also pro Jahrgang drei Niveauzüge geführt (A, B, C, D) statt wie bis anhin zwei (Sek, Real,
Werkschule). Für mittlere Gemeinden wurde dies aufgrund der Schülerzahlen schwierig. Man führte daraufhin ein neues Modell, das sogenannte KSS (Kooperative Sekundarstufe) ein. In
verschiedenen Gemeinden wurde das KSS-Modell also nicht aufgrund pädagogischer Überlegungen eingeführt...
c. Grössere Oberstufenzentren führen nach wie vor das traditionelle typengetrennte Sekundarstufenmodell (GSS). Der organisatorische Aufwand für ein ISS- oder ein KSS-Modell wäre
gerade für grosse Schulen unverhältnismässig. Die Vorteile des GSS überwiegen deshalb in grösseren Schulgemeinden nach wie vor.
Die Modelle der Sek 1 dürfen jedoch nicht losgelöst betrachtet werden. Ein Teil (ca. 20%) der Primarschüler/innen wechseln an das Untergymnasium. Deshalb braucht es meiner
Ansicht nach vorher eine Grundsatzdiskussion zum Thema "Strukturen Sek 1"! Das Erziehunggesetz wurde Mitte der 90-er Jahre so revidiert, dass es nämlich zwei verschiedene Gesetze für die gleichen
Jugendlichen gibt. Schüler/innen des UGs sind dem gymnasialen Bildungsgesetz unterstellt. Schüler/innen der Volksschuloberstufe dem Volksschulbildungsgesetz. Dies ist per se ungerecht und
führt immer wieder zu schwierigen Situationen.
Nicht alle Schüler/innen der Schulstufe Sek 1 (7.-9. Klasse) sind dem gleichen Gesetz unterstellt. Dies finde ich nicht korrekt. Die Sekundarstufe 1 gehört meiner Ansicht nach unter ein gesetzliches Dach!
Bei Modelldiskussionen für die Oberstufe in Gemeinden, die auch Standortgemeinden eines Gymnasiums (u.a. Willisau) sind, sind die Auswirkungen je nach Modellentscheid nicht abzuschätzen.
Entwicklungsschritte in die eine oder andere Richtung müssen wohl überlegt sein. Deshalb ist ein Einbezug der Gymnasien bei diesen Fragen absolut notwendig. Beachten Sie dazu die
Überlegungen im Menü KZG/LZG.
Im Zeitplan des Projektes "Schulen mit Zukunft" war im Schuljahr 2014/15 erneut eine Diskussion der Modelle auf der Sekundarstufe 1 geplant. Der Kantonsrat lehnte den Antrag von RR und DVS
ab.
Und im Jahre 2020 kommt sie wieder, die Diskussion... ein nicht endendes "Trauerspiel"!
Die Kostenwahrheit finden Sie hier:
Link - Betriebskosten Volksschulen im Kanton Luzern