Schuleintrittsalter

Die Vor-Verschiebung des Eintrittsalters der Kinder in die Schule hat Auswirkungen, welche bis heute nicht berücksichtigt wurden.

Hier eine kurze Auflistung:

 

1. Die Schüler/innen sind beim Eintritt in den Kindergarten oder in die Basisstufe im Schnitt ein Jahr jünger als früher. 

 

2. Am Ende der Primarschulzeit erfolgt der Übertritt in die Sekundarstufe 1. Auch hier sind die Schüler/innen ein Jahr jünger. Der Entscheid, z.B. das Langzeit-Gymnasium zu besuchen erfolgt noch früher. Aus diesem Grunde müsste unbedingt das Kurzzeitgymnasium gestärkt werden.

 

3. Beim Übertritt aus der Schule in die Lehre besteht das ungelöste Problem, dass Schüler/innen für Schnupperlehren zum Teil erst ab 14 Jahren zugelassen werden. Für die Jüngsten heisst dies, dass sie sich mit ihrem Wunschberuf "nur" auf dem Papier auseinander setzen können. Ein Zwischenjahr ist dann meistens unumgänglich. Als Alternative kann ein "Papierkrieg" mit den entsprechenden Stellen geführt werden (NLZ, 19.11.2012, "Die CVP verlangt eine Heraufsetzung...").

 

4. Auch die Abnehmer auf der Sekundarstufe II (Berufsschulen, Lehrbetriebe) müssen reagieren. Was diese mit den jüngeren Lehrlingen anders machen, steht noch in den Sternen!?

Inzwischen hat der Kantonsrat eine Anpassung des Schuleintrittsalters (Motion Lütolf) vorgenommen. Aktuell ist der Stichtag jeweils der 1. August und nicht mehr der 1. November.